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Track 08-10 | Vermietung: Nachlaufende Schuldzinsen nach dem Verkauf einer Immobilie
Der BFH hat die Möglichkeit erweitert, nach dem Verkauf einer Immobilie die sog. nachlaufenden Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten geltend zu machen. Dies ist – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – grundsätzlich auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie möglich, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. Weitere Zweifelsfragen hierzu hat der BFH ebenfalls geklärt.
Track 08 | BFH erweitert Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs
Für Mandanten, die eine vermietete Immobilie verkauft haben oder verkaufen möchten, sind die jüngst ergangenen Urteile des Bundesfinanzhofs zum Abzug nachträglicher Finanzierungskosten interessant.
Sie kennen den Hintergrund: Ziemlich genau vor zwei Jahren hatte der BFH seine Rechtsprechung zu Gunsten der Steuerzahler geändert. Danach sind Schuldzinsen für Darlehen, die ursprünglich zur Anschaffung oder Herstellung einer vermieteten Immobilie aufgenommen worden sind, auch nach der Veräußerung des Objekts als Werbungskosten zu berücksichtigen. Vorausgesetzt, der erzielte Kaufpreis reicht nicht aus, um alle Darlehen abzulösen. Offen war: Gil...