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Track 04-05 | Umsatzsteuer: BMF reagiert auf aktuelle Rechtsprechung zur Organschaft
Das BMF hat die Konsequenzen aus aktuellen Urteilen des BFH und des EuGH zur umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) aufgezeigt. Danach können Nichtunternehmer nicht Teil eines Organkreises sein. Nach der MwStSystRL sei dies zwar möglich, aber nicht zwingend. Zudem geht das BMF auf mehrere Aspekte ein, was die Annahme einer organisatorischen Eingliederung betrifft. Ein wichtiges Urteil des BFH hierzu aus 2013 ist nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.
Track 04 | Nichtunternehmer als Teil eines Organkreises
Verwaltungsanweisungen zur Umsatzsteuer stehen jetzt auf dem Themenplan. Von großer praktischer Bedeutung ist die Reaktion des Bundesfinanzministeriums auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Konkret geht es um zwei Aspekte: Zum einen um die Frage: Kann auch ein Nichtunternehmer Teil eines Organkreises sein? Und zum zweiten um die Anforderungen an eine organisatorische Eingliederung.
Eingangs zitiert das BMF das Umsatzsteuergesetz: Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamt...