Investitionszulage – Aktivierung eines Anspruchs erst im Antragsjahr
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Ist ein Anspruch auf Investitionszulage bereits im Jahr der Investition zu aktivieren, auch wenn die Zulage erst im Folgejahr beantragt wird? - Gehört der Anspruch zum Betriebsvermögen im Sinne des für den Investitionsabzugsbetrag maßgeblichen Größenmerkmals?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
DAAAE-66843