Realteilung bei Auflösung einer PersG aber Fortführung des Gewerbebetriebs
Leitsatz
1) Eine Realteilung einer zweigliedrigen Personengesellschaft i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 2 AO liegt - bei Vorliegen der dort
genannten Voraussetzungen - auch dann vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft in Form eines Einzelunternehmens "unverändert"
fortgeführt wird.
2) Jedenfalls für den Fall der Realteilung einer zweigliedrigen PersG bestehen keine über die Auflösung der Gesellschaft hinausgehenden
Anforderungen hinsichtlich der Beendigung der Gesellschaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2207 Nr. 37 DStR 2015 S. 6 Nr. 24 DStRE 2015 S. 971 Nr. 16 EFG 2014 S. 1384 Nr. 16 EStB 2014 S. 453 Nr. 12 KÖSDI 2014 S. 19031 Nr. 10 StBW 2014 S. 651 Nr. 17 Ubg 2015 S. 544 Nr. 9 ZAAAE-66182
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