Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für das Packfahrzeug eines Schaustellers
Leitsatz
1. Das Fahrzeug eines Schaustellers ist nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn es sich weder um eine Zugmaschiene
i. S. d. § 3 Nr. 8 a KraftStG handelt, die ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaut ist, noch um einen
selbstfahrenden Wohnwagen i. S. d. § 3 Nr. 8 b 1. Alt KraftStG, der nach Bauart und Einrichtung überwiegend für Wohnzwecke
geeignet und bestimmt ist, sondern um einen Lieferwagen mit einer Ladefläche.
2. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 b 2. Alt. KraftStG ist auf selbstfahrende Packwagen nicht anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UVR 2014 S. 43 Nr. 2 EAAAE-66176
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