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Ungarn | Neues Zivilgesetzbuch in Kraft getreten
[i]Weitergehende Haftung von Geschäftsführern und höheres Mindeststammkapital der GmbHSeit dem gilt in Ungarn das neue Zivilgesetzbuch. Es beinhaltet auch Änderungen im Gesellschaftsrecht (nun 3. Buch des ungarZGB). Zu den wichtigsten gehört die Erhöhung des Stammkapitals für ungarische GmbH (kft). Das Mindeststammkapital beträgt nun 3 Mio. HUF (ca. 9.800 €). Die Haftung der Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wurde deutlich verschärft.