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FG Baden-Württemberg | Art. 15 Abs. 3 DBA Österreich 2000 gilt nicht für konzerninterne Arbeitnehmerentsendungen
Art. 15 Abs. 3 DBA Österreich 2000 ist im Wege der Auslegung nur auf gewerbliche Arbeitnehmerüberlassungen anwendbar. Auf Fälle der konzerninternen Arbeitnehmerentsendung ist der im Abkommensrecht geprägte wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff (weiter) anzuwenden, so dass sich das Besteuerungsrecht aus Art. 15 Abs. 1 und 2 Buchst. a bis c DBA Österreich ergibt.
Der Kl. war Arbeitnehmer einer österreichischen AG. In den Jahren 2002 und 2003 wurde er im Auftrag der Schweizer Konzernleitung an eine Konzerntochter in Deutschland entsandt. Während der Entsendezeit erhielt er sein Gehalt weiterhin von der österreichischen AG. Streitig war die beschränkte Steuerpflicht des Kl. in Deutschland. Das FG Baden-Württemberg kommt zum Ergebnis, dass Deutschland als Ausübungsstaat das Besteuerungsrecht nach dem ak...