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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 159/12

Gesetze: UStG 1999 § 4 Nr. 14

Steuerbefreiung heilberuflicher Leistungen

Leitsatz

  1. Zur umsatzsteuerfreien Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG.

  2. Infrastrukturelle Leistungen von einem Arzt oder einer ärztlichen Gemeinschaft an einen anderen Arzt zur unmittelbaren Durchführung ärztlicher Leistungen fallen nicht unter die Regelung des § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG.

  3. Die entgeltliche Überlassung medizinischer Geräte, von Praxisräumen oder von Personal fällt nicht unter die umsatzsteuerfreie Heilbehandlung i. S. des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 47
DStRE 2015 S. 166 Nr. 3
HAAAE-65835

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