Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung – Stiftungsgeschäft als Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr.
4 ErbStG
Leitsatz
Eine liechtensteinische Stiftung ist in ihrer Funktion und Ausgestaltung einer deutschen Stiftung vergleichbar.
Die Errichtung einer Stiftung durch einseitiges Rechtsgeschäft unter Anordnung einer Nachfolge in der Person des Begünstigten
ist kein Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.
Die Rechtsfolge, dass bei Errichtung einer Stiftung erbschaft- und schenkungsteuerrechtlich Vermögen auf diese als selbständigen
Rechtsträger übergeht, ist auch in Fällen mit Auslandsbezug nicht davon abhängig, ob die persönliche Steuerpflicht die Möglichkeit
der Besteuerung des Stiftungsgeschäfts nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG eröffnet hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 855 Nr. 10 UVR 2014 S. 271 Nr. 9 JAAAE-65830
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.