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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 1184/11

Gesetze: EStG § 6 Abs.1 Nr. 4 StBewG § 57 Abs. 1 StGB§ 203 Abs. 1 Nr.3 AO§ 203 Abs. 1 Nr. 3 AO § 102 Abs. 1 Nr.3

Anwendung der 1%-Methode bei einem Steuerberater

Leitsatz

  1. Nach allgemeiner Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass betriebliche Fahrzeuge, die zur privaten Nutzung geeignet sind und zur Verfügung stehen auch tatsächlich privat genutzt werden.

  2. Es obliegt dem Steuerpflichtigen anhand eines Fahrtenbuches die ausschließlich betriebliche Nutzung nachzuweisen.

  3. Die Nachweispflicht anhand eines Fahrtenbuches ist nicht durch die Verschwiegenheitspflicht eines Steuerberaters ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
OAAAE-65824

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