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BFH 18.12.2013 I B 85/13, BBK 11/2014 S. 499

Steuerrecht | Zinsschranke verfassungswidrig?

Der BFH hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke und gewährt deshalb eine Aussetzung der Vollziehung (AdV). Die verfassungsrechtlichen Zweifel ergeben sich aus möglichen Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG sowie gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Die Zinsschranke kann auch nicht mit einer Missbrauchsbekämpfung gerechtfertigt werden; denn sie erfasst nicht nur Zinszahlungen an verbundene Unternehmen im niedrigbesteuerten Ausland, sondern auch reine Inlandsfälle wie Neugründungen mit hohem Fremdkapitalbedarf oder sanierungsbedürftige Unternehmen.

Hinweis:

[i]AdV möglichUnternehmen, die von der Zinsschranke betroffen sind, können damit eine AdV ihres Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuerbescheids beantragen. [i]Erster AdV-Beschluss im Jahr 2012Bereit...