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Bilanzierung | Rückstellung wegen Nachbetreuungspflicht eines Versicherungsvertreters
Eine Rückstellung wegen der Pflicht zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen kann zu Lasten des Versicherungsvertreters mit einem niedrigen Betrag geschätzt werden, wenn der Versicherungsvertreter zwar seine Nachbetreuungspflicht dem Grunde nach nachgewiesen hat, nicht aber die Aufzeichnungen zur Höhe des künftigen Nachbetreuungsaufwands im erforderlichen Umfang vorgelegt hat.
[i]Im Zweifel höhere AbzinsungEntsprechendes gilt auch für die Höhe der Abzinsung der Rückstellung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG: Ohne Vorlage der erforderlichen Aufzeichnungen kann das FA davon ausgehen, dass der Versicherungsvertreter mit der Erfüllung seiner Nachbetreuungspflicht erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, so dass sich eine höhere Abzinsung ergibt.
[i]Umfassende AufzeichnungspflichtenIm grundlegenden Urteil aus dem Jahr 2011 hat der BFH detaillier...