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EuGH  - C-113/14 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: AEUV Art 43 Abs 2, AEUV Art 43 Abs 3, EUV 1308/2013 Art 7, EUV 1370/2013 Art 2, EWGV 922/72, EWGV 234/79, EGV 1037/2001, EGV 1234/2007

Rechtsfrage

Es wird beantragt festzustellen, dass Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/20071 für nichtig zu erklären,

Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse , der auf Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 verweist, für nichtig zu erklären,

die Fortgeltung der Wirkungen der genannten Rechtsvorschriften festzustellen, bis auf der zutreffenden Rechtsgrundlage erlassene Regelungen in Kraft treten,

sowie den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Beihilfe; Erstattung; Landwirtschaft; Marktorganisation

Fundstelle(n):
JAAAE-65694

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