BFH - I R 71/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 179 Abs 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b, AO § 180 Abs 3 Nr 2, EStG § 18, AO § 18 Abs 1 Nr 3, DBA Portugal, DBA Östererreich
Rechtsfrage
War das beklagte Finanzamt für die Ermittlung der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit des Klägers örtlich zuständig oder hätten diese (durch das Betriebsstättenfinanzamt) gesondert festgestellt werden müssen? - Sind hierfür die Verhältnisse im Zeitpunkt des Veranlagungsverfahrens oder am Ende des Gewinnermittlungszeitraums maßgebend (Wechsel der Zuständigkeit durch Verlegung der Betriebsstätte während des Rechtsbehelfsverfahrens)?
Betriebsstätte; Gesonderte Feststellung; Selbständige Arbeit; Zuständigkeit
Fundstelle(n):
VAAAE-65651