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Einkommensteuer; | nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG beim Eigenkapitalersatzrecht
Der BFH hat sich im Jahre 1997 ausführlich mit der Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Darlehen und Bürgschaften befasst. In diesen Urteilen hat sich der BFH immer eng an das Zivilrecht angelehnt und die Bedeutung des Eigenkapitalersatzrechts für die Beurteilung von Darlehen und Bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG hervorgehoben. Zu den ab 1998 geltenden Neuregelungen des Kapitalersatzrechts im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) mit Auswirkungen auf das Aktienrecht, die gerade im Hinblick auf die neue Beteiligungsgrenze von mindestens 1 v. H. im § 17 EStG von großer Bedeutung sind, hat die K eingehend Stellung genommen.