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NWB Nr. 23 vom Seite 1734

Letztwillige Zuwendungen für Pflege und Versorgung im Alter

Bestimmung des Zuwendungsempfängers durch den Erblasser

Ursula Zehentmeier

[i]Weirich, Erben und Vererben, NWB Verlag Herne, 6. Aufl. 2010, ISBN: 978-3-482-50696-3Mit zunehmender Lebenserwartung gewinnt das Thema Pflege und Versorgung älterer Menschen mehr und mehr an Bedeutung. In der Praxis ist vor diesem Hintergrund immer häufiger der Wunsch anzutreffen, demjenigen testamentarisch etwas zuzuwenden, der den Erblasser pflegt oder sich in sonstiger Weise für ihn einsetzt. Vor allem für Erblasser ohne nähere Angehörige ist die Einsetzung der Person zum Erben, die ihm „Gutes tut“, ihn „pflegt“, ihn „versorgt“, sich „bis zu seinem Tod um ihn kümmert“ oder sich „um das Grab kümmert“ ein verständliches Anliegen. Oftmals wird jedoch das Testament zu einem Zeitpunkt errichtet, in dem der Erblasser noch gar nicht weiß, ob er vor seinem Tod tatsächlich pflegebedürftig wird, geschweige denn, wer ihn bei Eintritt dieses Falls pflegen würde. In dieser Situation ist es dem Erblasser nicht möglich, die Person des Erben in seinem Testament namentlich zu benennen. Das NWB AAAAE-37982) sieht darin – wie auch eine Reihe von Obergerichten – einen Verstoß gegen das Gebot der Selbstbestimmung des § 2065 BGB. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die g...