NWB Nr. 23 vom Seite 1699

Grundlagenbeiträge

Zum Lösen komplexer steuerlicher Fragestellungen ist es wichtig, schnell punktgenaue Antworten mit aktuellem Rechtsstand zu finden. Daneben sind aber auch Kenntnisse über das rechtliche Umfeld, Alternativen, Ausnahmen und Zusammenhänge vonnöten. Zurzeit sind Sie als Steuerberater gezwungen, sich bei problembehafteten Themen durch den Inhalt der Datenbanken zu arbeiten und sich die Informationen über Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen u. Ä. und über verschiedene Rechtsgebiete zusammenzusuchen. Die gefundenen Inhalte müssen Sie dann selbst als relevant einordnen, die enthaltenen Aussagen interpretieren und in Gestaltungsmöglichkeiten übersetzen. Dies kostet Sie und Ihre Mitarbeiter wertvolle Zeit.

[i]Alle relevanten Fragestellungen eines ProblemfeldsDie Grundlagenbeiträge in der NWB Datenbank stellen alle relevanten Fragestellungen eines Problemfelds zusammenhängend und in sich verständlich dar und liefern Ihnen das nötige Handwerkszeug. Sie können die Grundlagenbeiträge direkt auf der Startseite der NWB Datenbank aufrufen.

Anschließend können Sie auf der linken Seite unter „Dokumenttyp“ eine Übersicht über die Grundlagenbeiträge aufrufen. [i]Übersicht über alle Grundlagenbeiträge

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Gliederung

[i]Problemanalyse, Problemlösung und Know-howJeder Grundlagenbeitrag ist in die drei Abschnitte „A. Problemanalyse“, „B. Problemlösungen“ und „C. Know-how“ gegliedert. Nach einer Analyse der einschlägigen Problemkreise in Teil A folgen in Teil B die korrespondierenden Lösungen. In Teil C werden die Materialien bereitgestellt, mit denen sich die dargestellten Lösungen einfach, schnell und präzise umsetzen lassen, z. B. Musterverträge und -einsprüche, Prüfungsschemata und Berechnungsprogramme.

Neue Inhalte

[i]Neue GrundlagenbeiträgeDie folgenden Grundlagenbeiträge wurden neu in die NWB Datenbank aufgenommen:

  • Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG), von Kusch (Stand April 2014) NWB KAAAE-61145,

  • Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale, von Schmidt/Wiebecke (Stand April 2014) NWB BAAAE-61939.

Die Aktenfunktion

[i]Dokumente in Akte ablegenUm ein Dokument zu speichern, z. B. den Grundlagenbeitrag zu den Reisekosten, rufen Sie dieses auf und klicken Sie dann auf den Button „In Akte legen“. An dieser Stelle können Sie für die Akte einen Namen vergeben. Bei Veränderung des Status des Dokuments, können Sie sich auch hier benachrichtigen lassen. An dem Haken am Aktensymbol erkennen Sie, dass dieses Dokument in einer Akte liegt.

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Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 1699 - 1700
NWB XAAAE-65390