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FG Münster Urteil v. - 4 K 635/14 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 3, EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 Satz 2

Kindergeld

Kindergeld während eins "dualen Studiums" nach Abschluss der Erstausbildung

Leitsatz

Setzt das Kind nach Abschluss der Erstausbildung ein Studium zu einem weiteren Berufsabschluss fort und geht es darüber hinaus einer Erwerbstätigkeit in einem Ausbildungsdienstverhältnis nach, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen, insbesondere steht § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht entgegen.

Fundstelle(n):
GStB 2014 S. 225 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2014 S. 1627
YAAAE-65287

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