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FG Köln Urteil v. - 10 K 2733/10 EFG 2014 S. 1086 Nr. 13

Gesetze: EStG § 10f, EStG § 7h

Immobilienförderung

Keine Kombination aus Werbungskosten- und Sonderausgabenabzug für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten

Leitsatz

Der Abzug von Sonderausgaben wegen Sanierungsaufwendungen gem. § 10f EStG ist auch bei einer Wohnung, die der doppelten Haushaltsführung dient, möglich, wenn auf den Werbungskostenabzug wegen Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung verzichtet wird. Eine Kombination beider Abzugstatbestände ist allerdings ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1086 Nr. 13
GAAAE-65280

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