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FG Köln 22.1.2014 4 K 2001/13, IWB 10/2014 S. 363

FG Köln | Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen mit Abgeltungsteuer bei Prüfung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht

(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen sind – bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 5b EStG – grundsätzlich nicht im Rahmen des § 1 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen. (2) Kapitalerträge i. S. des § 2 Abs. 5b Satz 1 EStG liegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige einen Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer gestellt hat und die Erträge nach dem einschlägigen DBA im Inland einem besonderen Steuersatz unterliegen.

Hinweis:

Der Kl. hatte seinen Wohnsitz im [i]Grenzpendler kann Zusammenveranlagung mit Ehepartner verwehrt seinStreitjahr 2009 in Belgien. Auf Antrag wurde ihm eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug nach § 1 Abs. 3 EStG i. V. mit § 39c Abs. 4 EStG ausgestellt. Die Zusammenveranlagung lehnte das Finanzamt allerdings ab, weil die Voraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG nicht erfüllt seien. Der Kl. hatte neben den inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie neg...