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BFH 5.2.2014 I R 48/11, IWB 10/2014 S. 362

BFH | Abzug „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste bei der Gewinnermittlung

(1) Deutschland hat, dies gilt auch für Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 i. V. mit Art. 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 sowie Art. 13 Abs. 2 DBA Belgien, für (laufende und Veräußerungs-) Verluste, die ein in Deutschland ansässiges Unternehmen in seiner in Belgien belegenen Betriebsstätte erwirtschaftet, kein Besteuerungsrecht (sog. Symmetriethese). (2) Ein Verlustabzug kommt abweichend davon aus Gründen des Unionsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Verluste im Quellenstaat – als sog. finale Verluste – steuerlich [i]Zu Fragen der Finalität s. Gosch IWB 19/2012 S. 694 NWB SAAAE-18918 unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind (im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des EuGH). Eine derartige „Finalität“ ist gegeben, wenn die Verluste im Quellenstaat aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden kön...