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BFH | Anrechnung ausländischer Kapitalertragsteuer im Rahmen der Höchstbetragsberechnung
Die Begrenzung der Anrechnung ausländischer Kapitalertragsteuer auf die deutsche Einkommensteuer nach dem Grundsatz der „per-country-limitation“ verstößt nicht gegen Unionsrecht.
Der Kl. erzielte in den Streitjahren 2004 bis 2006 ausländische Kapitaleinkünfte aus den Niederlanden, Kanada, Puerto Rico und Italien. Den hierauf entfallenden ausländischen Steuerabzug rechnete das deutsche [i]FG Schleswig- Holstein, Urteil vom 9. 3. 2011 - 2 K 221/08 NWB YAAAD-82034 Finanzamt nur teilweise auf die deutsche Einkommensteuer an. Der Kl. machte die vollständige Anrechnung und Verletzung der Grundfreiheiten geltend. Der Erste Senat folgte dem nicht. Die Grundfreiheiten können einen Anspruch auf Ausgleich eines Anrechnungsüberhangs aus einem EU-Mitgliedstaat mit einem „Anrechnungsguthaben“ aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht ...