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IWB Nr. 10 vom Seite 394

Verlusttransfer bei mittelbaren Beteiligungen im grenzüberschreitend strukturierten Konzern

, Felixstowe Dock

Dr. Lars Rehfeld und Prof. Dr. Marcel Krumm

[i]EuGH, Urteil vom 1. 4. 2014 - Rs. C-80/12, Felixstowe Dock NWB WAAAE-61261Am hat der EuGH in der Rechtssache Felixstowe Dock and Railway Company Ltd. u. a. erneut über die Vereinbarkeit der Verlustübertragung im Rahmen des britischen Gruppenbesteuerungssystems mit dem Europarecht entschieden. Gruppenbesteuerungsregelungen waren bereits mehrfach Gegenstand von EuGH-Verfahren. Die Entscheidung ist besprechenswert, weil sie sich zur Anwendbarkeit der Grundfreiheiten innerhalb einer Konzernstruktur äußert und zudem Anlass gibt, die finanzielle Eingliederung bei mittelbarer Organschaft über die Grenze gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG in den Blick zu nehmen.

I. Sachverhalt und Urteil des EuGH

Ausgangsgericht im vorliegenden Vorabentscheidungsverfahren war das First-tier Tribunal (Tax Chamber), das sich mit mehreren Klagen zur Verlustübertragung zu befassen und in der folgenden Konstellation Auslegungsbedarf in Ansehung der Art. 49, 54 AEUV gesehen hatte:

[i]Ausgangspunkt: Der Inlandsbezug für den Konzernabzug des britischen GruppenbesteuerungssystemsIm Vereinigten Königreich ist es möglich, Verluste einer Gesellschaft vom Gewinn einer anderen Gesellschaft abzuziehen, sofern beide Gesellschaften zum selben Konzern gehören (group relief). Die Verlustübertragung ist auch auf eine Gesellschaft möglich, an der ein Gruppen...