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NWB BB 6/2014 S. 164

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige wird künftig teurer

Selbstanzeigen sollen künftig für die Betroffenen deutlich teurer werden:

  • Ab einer hinterzogenen Steuer von 25.000 € sollen 10 %,

  • ab 100.000 € 15 % und

  • ab 1 Mio. € 20 % Strafe fällig werden.

Bisher wurde ein Strafzuschlag in Höhe von 5 % erhoben. Hinzu kommt der Verzugszins von 6 %. Zudem müssen Steuerangelegenheiten künftig für 10 Jahre (vorher 5 Jahre) offengelegt werden. Das haben die Vertreter von Bund und Ländern beschlossen.

Hinweis

Die Regelungen sollen ab 2015 in Kraft treten.