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Gesellschaftsrecht | Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses trotz Einladungsmangel
Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der Einberufung einer Gesellschafterversammlung führen bei Personengesellschaften nur dann zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, wenn der Verstoß diese beeinflusst haben. Im entschiedenen Fall waren die Parteien Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft in Form einer Partnerschaftsgesellschaft, einer GbR (Rechtsanwälte und Steuerberater) sowie einer Holding-GbR (die wiederum Alleinaktionärin der T. Allgemeine Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft AG war). [i]infoCenter „Beschlussfassung in der Personengesellschaft” NWB WAAAE-20858 Im Gesellschaftsvertrag der Holding-GbR war für die Gesellschafterversammlung eine Ladungsfrist von drei Wochen vorgesehen. Am luden die Beklagten zu Gesellschafterversammlungen der drei Gesellschaften auf den ein. Die Einladung b...