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Erbschaftsteuerrecht
, BFH/NV 2014 S. 269 Nr. 2 NWB AAAAE-50854
Aussetzung der Vollziehung – Berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen – Bedeutung des voraussichtlichen Ergebnisses des BVerfG
Sachverhalt:
Aufgrund eines Vermächtnisses des Erblassers
erhält die geschiedene Ehefrau eine lebenslängliche monatliche Rente von
2.700 €. Das Finanzamt ermittelte den Wert der Rente nach
§ 14 BewG mit
342.015 €. Unter Berücksichtigung des persönlichen Freibetrags von
20.000 € (§ 16
Abs. 1 Nr. 5 ErbStG) ergibt sich daraus ein
steuerpflichtiger Erwerb von 322.000 €, der unter Beachtung des
Härteausgleichs nach
§ 19 Abs. 3
ErbStG zu einer Steuer i. H. von 71.000 €
führt. Die geschiedene Ehefrau entrichtete diesen Betrag. Der Antrag auf
Aussetzung der Vollziehung nach eingelegtem Einspruch wegen unterstellter
Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts wurde vom Finanzamt abgelehnt.
1. Ist die Aussetzung der Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheids möglich, wenn ein Einspruch wegen der fehlenden Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer eingelegt wird?
Die Vollziehung eines auf § 19 Abs. 1 ErbStG i. d. F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes beruhenden Erbschaftsteuerbescheids ist wegen des beim BVerfG anhä...