Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Bremen Urteil v. - 2 K 85/13 (1) EFG 2014 S. 1432 Nr. 16

Gesetze: Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe § 1 Abs. 1 Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe § 1 Abs. 4 Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe § 3 Abs. 1 Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe § 4 GGArt. 2 Abs. 1 GGArt. 105 Abs. 2a GGArt. 3 Abs. 1 GGArt. 12 Abs. 1 GGArt. 31 GGArt. 19 Abs. 4 GGArt. 20 Abs. 3 BDSG§ 4 BDSG§ 2 Abs. 4 S. 1 BDSG§ 3 Abs. 1 BDSG§ 4a Abs. 1 BDSG§ 28 RL 2006/112/EGArt. 401 RL 2006/112/EG Art. 1 Abs. 2 BremDSG § 1 Abs. 2 S. 1 BremDSG § 3 Abs. 1 Nr. 1

Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe „Citytax”) in seiner seit dem geltenden Fassung gegen höherrangiges Recht

Leitsatz

1. Das von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (BremTourAbgG) in seiner ab dem gültigen Fassung genügt den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes; bei der Tourismusabgabe handelt es sich um eine mit der Umsatzsteuer nicht gleichartige örtliche Aufwandsteuer i. S. v. Art. 105 Abs. 2a GG, für die der Bremischen Bürgschaft die Gesetzgebungskompetenz zusteht.

2. Das BremTourAbgG verstößt auch nicht gegen die Vorschriften der RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG) folgende Bestimmtheitsgebot oder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Es sind auch keine sonstigen normativen Defizite festzustellen, die im Regelfall des Besteuerungsverfahrens bei der Tourismusabgabe einen gleichmäßigen Belastungserfolg verhindern.

3. Das BremTourAbgG ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG verfassungswidrig. Es verletzt auch nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), denn es steht im Einklang mit dem BremDSG und dem BDSG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2014 S. 1008 Nr. 16
EFG 2014 S. 1432 Nr. 16
WAAAE-64576

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen