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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 1333/10

Gesetze: EStG § 15 Abs. 4 Satz 3, EStG § 15 Abs. 4 Satz 1

Verluste aus - nicht autorisierten - Devisentermingeschäften

Leitsatz

Die Verlustausgleichsregelung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 kommt bei Verlusten aus Devisentermingeschäften dann nicht zur Anwendung, wenn der erforderliche Zurechnungszusammenhang als weiteres, subjektives Tatbestandsmerkmal aufgrund einer strafbaren Handlung durchbrochen wurde.

Fundstelle(n):
OAAAE-64570

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