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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2169/12 EFG 2014 S. 1198 Nr. 14

Gesetze: EStG § 9; EStG § 33

Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Werbungskosten, bzw. außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Prozesskosten im Zusammenhang mit der Rückforderung einer Kapitalanlage nebst Zinsen, mit der die Steuerpflichtigen aufgrund eines betrügerischen Schneeballsystems ausgefallen sind, sind – soweit sie der Rückforderung des Kapitalstamms zuzurechnen sind – nach der bis 2008 geltenden Rechtslage nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen, können jedoch als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1198 Nr. 14
HAAAE-64568

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