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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2423/11

Gesetze: AO § 52 Abs. 2

Keine Gemeinnützigkeit eines Paintball-Vereins

Leitsatz

Paintball unterfällt angesichts des auch beim sog. Turnier-Paintball im Wesentlichen unveränderten Kerns des Spiels, nämlich mit waffenähnlichen Spielgeräten auf Menschen zu zielen und zu schießen, um diese zu „markieren“ oder zu „eliminieren“, nicht den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 11 Nr. 50
DStR 2015 S. 1276 Nr. 24
DStRE 2015 S. 294 Nr. 5
DAAAE-64565

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