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Track 26 | Sterbegeld: Steuerfreie zweckgebundene Einmalzahlung oder sonstige Einkünfte
Kapitalleistungen der berufsständischen Versorgungswerke sind nach der BFH-Rechtsprechung als sonstige Einkünfte zu besteuern. Das FG Baden-Württemberg hält eine Ausnahme für geboten, wenn es sich nicht um kapitalisierte „wiederkehrende Bezüge” handelt. Ein Sterbegeld, das von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als Zuschuss für die Bestattungskosten gewährt wird, ist nach Meinung der Richter daher steuerfrei.
Beim nächsten anhängigen Verfahren geht es darum, ob sonstige Einkünfte vorliegen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat vor kurzem entschieden: Sterbegeld, das von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gewährt wird als Zuschuss für die Bestattungskosten, unterliegt nicht als „andere Leistung” der Besteuerung nach § 22 EStG. Es handelt sich um eine zweckgebundene Einmalzahlung, die steuerfrei ist.
Das FG setzt sich damit in Widerspruch zu einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs. Der Leitsatz der BFH-Entscheidung lautet: Kapitalleistungen, die von berufsständischen Versorgungseinrichtungen nach dem gezahlt werden, sind als „andere Leistungen” mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern...