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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 23 | Investitionsabzugsbetrag: Kompensation von Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung

Der BFH muss klären, ob für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut nachträglich ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden kann, um Gewinnerhöhungen infolge einer Außenprüfung auszugleichen. Das Niedersächsische FG hat dies bejaht und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Nach dem einschlägigen BMF-Schreiben soll die Bildung eines Abzugsbetrags zur Kompensation von nachträglichen Einkommenserhöhungen nicht zulässig sein.

Als Stammhörer der NWB Audio-CD „Steuern mobil” ist Ihnen der Ablauf vertraut: Zum Abschluss informieren wir Sie jeweils über bedeutsame Verfahren, die neu anhängig sind.

Als Steuer-Profi wissen Sie: Schwebende Prozesse beim Bundesfinanzhof eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Verfahren anderer Steuerzahler.

Auf den Ausgang eines anhängigen Verfahrens bin ich besonders gespannt: Der IV. Senat des BFH muss klären: Darf für ...