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Arbeitshilfe - Stand: 13.05.2014

Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften grundsätzlich steuerfrei – Mustereinspruch

Ist der Arbeitslohn, den der im Inland ansässige Kläger, der als Pilot im internationalen Luftverkehr für eine in Irland ansässige Fluggesellschaft tätig ist, bezogen hat, in Deutschland zu besteuern? - Anwendung der Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().