Arbeitshilfe März 2015

Erweiterter Härteausgleich für Grenzgänger durch analoge Anwendung des § 46 Abs. 5 EStG

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Ist einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, der als Grenzgänger bei einem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt ist, aus Gründen der Gleichbehandlung unter analoger Anwendung des § 46 Abs. 5 EStG 2010 ein Härteausgleich zu gewähren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB IAAAE-64170