Auslegung des Begriffs "unmittelbar" im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG – Mustereinspruch I
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Entnahme des Altersvorsorgevermögens zur Sondertilgung einer Immobilienfinanzierung in der Ansparphase - Auslegung des Tatbestandsmerkmals „unmittelbar” in § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG: Ist eine unmittelbare Verwendung des Altersvorsorgevermögens gegeben, wenn zwischen der Anschaffung der Wohnung und der Antragstellung (zur Entnahme des Altersvorsorgevermögens) mehr als 23 Monate vergangen sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAE-64165