Arbeitshilfe - Stand: 17.02.2016

"Bestimmter Sachverhalt" i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO - Keine Anwendung des § 174 Abs. 4 AO bei fehlendem Widerstreit auf Grund mehrerer Sachverhaltskomplexe – Mustereinspruch

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„Bestimmter Sachverhalt” i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO: Mögliche Änderung nach § 174 Abs. 4 AO auch wenn der ursprünglich beurteilte und der tatsächlich verwirklichte Lebens- und Besteuerungssachverhalt nicht vollständig übereinstimmen (hier: wenn die irrige Beurteilung, in welcher Höhe die Kosten für eine Dachsanierung dem betrieblichen Bereich zuzuordnen sind, ursächlich dafür ist, in welcher Höhe ein betrieblich veranlasster Aufwendungsersatzanspruch entsteht und ein weiterer Sachverhalt - die Beendigung der unentgeltlichen Überlassung eines Betriebsgrundstücks - hinzukommt)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
JAAAE-64161