Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2014

Erwerb von einbringungsgeborenen Anteilen i.S. von § 21 UmwStG an einer GmbH (50 %) unter gleichzeitiger Bestellung zum Geschäftsführer

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Erwerb von einbringungsgeborenen Anteilen i.S. von § 21 UmwStG an einer GmbH (50 %) unter gleichzeitiger Bestellung zum Geschäftsführer: Ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem vereinbarten Kaufpreis der GmbH-Anteile Arbeitslohn? - Stellt der als Schlussfolgerung aus den den Wert der GmbH beeinflussenden Umständen und den Umständen, die zur Übertragung der GmbH-Anteile geführt haben, ermittelte Wert eine neue Tatsache dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
ZAAAE-64121