Großräumige Arbeitsstätte aufgrund Verbindung von verschiedenen Werksgeländen durch firmeneigenes Schienennetz?
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Sind aneinandergrenzende Werksgelände, die sich über mehrere Stadtteile erstrecken und von zahlreichen öffentlichen Straßen durchzogen sind, die vom Arbeitnehmer (Lokomotiv-Rangierführer) mit der firmeneigenen Eisenbahn mit Hilfe betriebseigener Brücken und Tunnel über- bzw. unterquert werden, eine (großräumige) regelmäßige Arbeitsstätte?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAE-64116