Entnahmebegriff i.S. des § 4 Abs. 4a EStG: kein Entnahmeverlust, Entnahme eines vor 1999 eingelegten Wirtschaftsgutes in das Privatvermögen zu einem niedrigeren Teilwert als zum Einlagezeitpunkt
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Liegt eine Entnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG vor, wenn ein Grundstück des Anlagevermögens, dessen Buchwert den Teilwert übersteigt, anlässlich der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in das Privatvermögen überführt wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAE-64097