Voraussetzung für landwirtschaftliches Betriebsvermögen ist dessen Eignung zur Fortführung eines Betriebes
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Handelte es sich bei den Grundstücken, deren Entnahme die während des Klageverfahrens verstorbene Mutter der jetzigen Revisionsbeklagten im Rahmen ihrer Betriebsaufgabeerklärung für das Streitjahr erklärt hatte, in Wahrheit um Privatvermögen, weil die Mutter weder in eigener Person noch gemeinschaftlich mit ihrem bereits 1965 verstorbenen Ehemann Landwirtschaft betrieben hat? - Fehlte es insoweit an einem ausreichenden Vermögensbeitrag der Mutter, da nur 13 % der von ihrem Ehemann bewirtschafteten Flächen in ihrem Eigentum standen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAE-64096