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BFH 27.08.2002 VI R 64/96

Lohnsteuer; | Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge auch bei Rufbereitschaft (§ 3b EStG)

Ist in begünstigten Zeiten des § 3b EStG Rufbereitschaft angeordnet, sind Zuschläge zur Rufbereitschaftsentschädigung steuerfrei, soweit sie die in § 3b EStG vorgesehenen v. H.-Sätze, gemessen an der Rufbereitschaftsentschädigung, nicht übersteigen ().