Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
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Artikel 27 | Article
27 |
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung;
Investmentvermögen | Procedural Rules for Taxation at Source; Investment
Funds |
(1) Werden in einem
Vertragsstaat die Steuern von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder sonstigen
von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person bezogenen Einkünften im
Abzugsweg erhoben, so wird das Recht des erstgenannten Staates zur Vornahme des
Steuerabzugs zu dem nach seinem innerstaatlichen Recht vorgesehenen Satz durch
dieses Abkommen nicht berührt. | (1) If in one
of the Contracting States the taxes on dividends, interest, royalties, or other
items of income derived by a resident of the other Contracting State are levied
by withholding at source, then the right to apply the withholding of tax at the
rate provided for under the domestic law of that State is not affected by the
provisions of this Agreement. |
(2)
Die im Abzugswege erhobene Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen zu
erstatten, wenn und soweit sie durch dieses Abkommen ermäßigt wird oder
entfällt. Die Frist für den Antrag auf Erstattung der Abzugsteuer beträgt vier
Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres... |