Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers

Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Artikel 27
Article 27
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung; Investmentvermögen
Procedural Rules for Taxation at Source; Investment Funds
(1) Werden in einem Vertragsstaat die Steuern von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder sonstigen von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person bezogenen Einkünften im Abzugsweg erhoben, so wird das Recht des erstgenannten Staates zur Vornahme des Steuerabzugs zu dem nach seinem innerstaatlichen Recht vorgesehenen Satz durch dieses Abkommen nicht berührt.
(1) If in one of the Contracting States the taxes on dividends, interest, royalties, or other items of income derived by a resident of the other Contracting State are levied by withholding at source, then the right to apply the withholding of tax at the rate provided for under the domestic law of that State is not affected by the provisions of this Agreement.
(2) Die im Abzugswege erhobene Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen zu erstatten, wenn und soweit sie durch dieses Abkommen ermäßigt wird oder entfällt. Die Frist für den Antrag auf Erstattung der Abzugsteuer beträgt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres...