Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Artikel 26 | Article
26 |
Amtshilfe bei der
Steuererhebung | Assistance in the Collection of Taxes |
(1) Die Vertragsstaaten leisten sich gegenseitige
Amtshilfe bei der Erhebung von Steueransprüchen. Diese Amtshilfe wird durch die
Artikel 1 und 2 nicht eingeschränkt. Die zuständigen Behörden der
Vertragsstaaten können durch Verständigung regeln, wie dieser Artikel
durchzuführen ist. | (1) The Contracting States
shall lend assistance to each other in the collection of revenue claims. This
assistance is not restricted by Articles 1 and 2. The competent authorities of
the Contracting States may by mutual agreement settle the mode of application
of this Article. |
2) Der Ausdruck
„Steueranspruch“ im Sinne dieses Artikels bedeutet einen Betrag,
der auf Grund von Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung eines
Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften
erhoben werden, geschuldet wird, soweit die Besteuerung nicht diesem Abkommen
oder anderen völkerrechtlichen Vereinbarung, denen die Vertragsstaaten
beigetreten sind, widerspricht, sowie mit diesem Betrag zusammenhängende
Zinsen, Geldbußen sowie Vol... |