Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers

Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3

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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)


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Artikel 26
Article 26
Amtshilfe bei der Steuererhebung
Assistance in the Collection of Taxes
(1) Die Vertragsstaaten leisten sich gegenseitige Amtshilfe bei der Erhebung von Steueransprüchen. Diese Amtshilfe wird durch die Artikel 1 und 2 nicht eingeschränkt. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten können durch Verständigung regeln, wie dieser Artikel durchzuführen ist.
(1) The Contracting States shall lend assistance to each other in the collection of revenue claims. This assistance is not restricted by Articles 1 and 2. The competent authorities of the Contracting States may by mutual agreement settle the mode of application of this Article.
2) Der Ausdruck „Steueranspruch“ im Sinne dieses Artikels bedeutet einen Betrag, der auf Grund von Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden, geschuldet wird, soweit die Besteuerung nicht diesem Abkommen oder anderen völkerrechtlichen Vereinbarung, denen die Vertragsstaaten beigetreten sind, widerspricht, sowie mit diesem Betrag zusammenhängende Zinsen, Geldbußen sowie Vol...