Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers

Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3

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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)


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Artikel 22
Article 22
Beseitigung der Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat
Elimination of Double Taxation in the State of Residence
(1) Bezieht eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und können diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in [anderer Vertragsstaat] besteuert werden, gilt Folgendes:
1. Soweit Nummer 3 nichts anderes vorsieht, werden die Einkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen. Für Dividenden gilt dies nur, wenn die Dividenden an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft (jedoch nicht an eine Personengesellschaft) von einer in [anderer Vertragsstaat] ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren Kapital zu mindestens 10 Prozent unmittelbar der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gesellschaft gehört. Die in Satz 1 vorgesehene Ausnahme von der Bemessungsgrundlage gilt nicht für Dividenden einer steuerbefreiten Gesellschaft oder für Dividenden, die von der ausschüttenden Gesellschaft für Zwecke der Steuer in [anderer Vertragsstaat] abgezogen werden können oder für Dividenden, die n...