Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art. 18 | Article
18 |
Öffentlicher Dienst | Government
Service |
(1) 1.
Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat, einem
seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften an eine natürliche Person
für die diesem Staat, diesem Land oder dieser Gebietskörperschaft geleisteten
Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert
werden. 2. Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und a) ein Staatsangehöriger dieses Staates ist; oder b) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten. | (1)
1. Salaries, wages and other similar remuneration, paid by a Contracting State,
one of its “Länder”, or one of their political subdivisions or
local authorities to an individual in respect of services rendered to that
State, “Land” or political subdivision or local authority shall be
taxable only in that State. 2. However, such salaries, wages and other similar remuneration shall be taxable o... |