Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
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Art. 17 | Article
17 |
Ruhegehälter, Renten und ähnliche
Zahlungen | Pensions,
Annuities and similar Payments |
(1)
Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche
Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere
unselbständige Arbeit gezahlt werden oder Renten nur in diesem Staat besteuert
werden. | (1) Subject to paragraph 2 of Article
18, pensions and other similar remuneration paid to a resident of a Contracting
State in consideration of past employment or annuities shall be taxable only in
that State. |
(2) Ungeachtet des
Absatzes 1 können Leistungen, die auf Grund des Sozialversicherungsrechts
eines Vertragsstaats gezahlt werden, auch in diesem Staat besteuert
werden. | (2) Notwithstanding the provisions of
paragraph 1, benefits paid under the social security legislation of a
Contracting State may also be taxed in that State. |
(3) Ungeachtet des Absatzes 1 können
Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten auch im anderen Staat
besteuert werden, wenn sie ganz oder teilweise auf Beiträgen beruhen, die in
diesem Staat insgesamt länger als 15 Jahre 1. nicht zu den steuerp... |