Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
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Art. 16 | Article
16 |
Künstler und Sportler | Artistes and
Sportsmen |
(1)
Ungeachtet der Artikel 7 und 14 können Einkünfte, die eine in einem
Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder
Fernsehkünstler oder Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen
Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat
besteuert werden. | (1) Notwithstanding the
provisions of Articles 7 and 14, income derived by a resident of a Contracting
State as an entertainer, such as a theatre, motion picture, radio or television
artiste, or a musician, or as a sportsman, from his personal activities as such
exercised in the other Contracting State, may be taxed in that other
State. |
(2) Fließen Einkünfte aus
einer von einem Künstler oder Sportler in dieser Eigenschaft persönlich
ausgeübten Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 nicht dem Künstler oder
Sportler selbst, sondern einer anderen Person zu, so können diese Einkünfte
ungeachtet der Artikel 7 und 14 in dem Vertragsstaat besteuert werden, in
dem der Künstler oder Sportler seine Tätigkeit ausübt. | (2) Where income in respect of personal activities wi... |