Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
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Artikel 13 | Article
13 |
Gewinne aus der Veräußerung von
Vermögen | Capital Gains |
(1) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat
ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des
Artikels 6 erzielt, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat
besteuert werden. | (1) Gains derived by a
resident of a Contracting State from the alienation of immovable property
referred to in Article 6 and situated in the other Contracting State may be
taxed in that other State. |
(2)
Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer
Betriebsstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen
Vertragsstaat hat, einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung
einer solchen Betriebsstätte (allein oder mit dem übrigen Unternehmen) erzielt
werden, können im anderen Staat besteuert werden. | (2) Gains from the alienation of movable property forming part of
the business property of a permanent establishment which an enterprise of a
Contracting State has in the other Contracting State, including such gains from
the alienation of such a permanent establishment (alone or with ... |