Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
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Artikel 10 | Article
10 |
Dividenden | Dividends |
(1) Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat
ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt,
können im anderen Staat besteuert werden. | (1)
Dividends paid by a company which is a resident of a Contracting State to a
resident of the other Contracting State may be taxed in that other
State. |
(2) Diese Dividenden können
jedoch auch in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende
Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die
Steuer darf aber, wenn der Nutzungsberechtigte der Dividenden eine im anderen
Vertragsstaat ansässige Person ist, nicht übersteigen: 1. 5 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die unmittelbar über mindestens 10 Prozent des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt; 2. 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen. Im Fall von Dividenden, die von einer deutschen Immobilien-Aktiengesellschaft mit börsennotierten Anteilen, einem deutschen Investmentvermögen oder... |