Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Artikel 2 | Article
2 |
Unter das Abkommen fallende
Steuern | Taxes Covered |
(1) Dieses
Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner
Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden. | (1) This Agreement
shall apply to taxes on income and on capital imposed on behalf of a
Contracting State, one of its “Länder”, or one of their political
subdivisions or local authorities, irrespective of the manner in which they are
levied. |
(2) Als Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom
Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben
werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen
oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom
Vermögenszuwachs. | (2) There shall be regarded as
taxes on income and on capital all taxes imposed on total income, on total
capital, or on elements of income or of capital, including taxes on gains from
the alienation of movable or immovable property, taxes on total amounts of
... |